
Was kann der Bausachverständige peter.bischoff für Sie tun?
Als freier Sachverständiger kann ich privatgutachterlich für Sie tätig sein.
Hierbei kann es sich beispielsweise um einmalige oder laufende Beratungen, baubegleitende private Beweissicherungen, Begutachtungen von Mängeln oder Schäden, Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken oder Versicherungsgutachten zu Haftpflicht-, Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden handeln.
Sehr wichtig ist zunächst der Verwendungszweck Ihres Gutachtens. Vielleicht möchten Sie sich einfach über ein technisches Problem informieren.
Oder Sie benötigen ein Gutachten zur Klärung einer technischen Streitfage, z. B. mit einem Handwerker, um eine einvernehmliche Lösung auf privater Ebene (außergerichtlich) vorzubereiten.
Möglicherweise möchten Sie eine Entscheidungshilfe zum Erwerb oder Verkauf einer Immobilie? Die Ermittlung des Marktwertes kann auch die Grundlage für die anstehende Erbauseinandersetzung für die Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen sein, oder Sie benötigen den Beleihungswert für Ihre Bank.
Sie möchten wissen, ob sich Ihre Investition an einem bestimmten Standort lohnt?
Wenn bei einer anstehenden Sanierung oder Renovierung grundlegende Entscheidungen zu treffen sind, gibt die Gutachterliche Stellungnahme wichtige Hinweise zu Planung und Ausführung.
Auch bei Problemen zwischen Mieter und Vermieter kann das schriftliche Gutachten zur Klärung der Streitfragen dienen.
© 2006 Peter Bischoff
