Als freier
Sachverständiger
Sachverständiger
Als Sachverständiger verstehe ich mich als objektiver, vom Auftraggeber unabhängiger Dolmetscher, der mit Detailwissen und darauf aufgebautem Erfahrungsschatz meine Kunden in die Lage versetzt, sich ein Bild über Sachverhalte zu machen, die sie sonst nicht verstehen. Persönliche, wirtschaftliche und gedankliche Unabhängigkeit ist hierzu ebenso notwendig, wie eine besondere Sachkunde, die auf einer speziellen Ausbildung und praktischer Erfahrung basiert. Weiterhin ist ständige Fortbildung notwendig, die ich weiter unten laufend dokumentiere.
kann ich
privatgutachterlich
für Sie tätig sein.
Marktwertgutachten
Marktwertgutachten
Der Verkehrswert oder Marktwert, wie er in § 194 des Baugesetzbuchs normiert ist, wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises. Der Verkehrswert oder Marktwert als der wahrscheinlichste Preis ist nach § 8 Abs. 1 ImmoWertV aus dem Ergebnis der herangezogenen Verfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichsverfahren) unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen.
Hierzu ein Zitat von Dr. Goetz Sommer:
„Grundstückswertermittlung ist eine Kunst, in einem durch Rechtsvorschriften geregelten Verfahren und auf Grund eigener Erfahrungen sowie fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Kenntnisse einen Wert zu ermitteln. Man versucht, wohl begründet und für den Adressaten auch nachvollziehbar, einen Blick in die nicht gegebene zukünftige Realität zu werfen, indem man einen Wert prognostiziert, ohne genau zu wissen, ob der Markt diesen auch annehmen würde.“
von bebauten und unbebauten Grundstücken und
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten
Hier werde ich seit mehr als 20 Jahren als Sachverständiger mit einer großen Bandbreite an Schadenfällen konfrontiert. Im Gebäudebereich sind dies Brandschäden, Leitungswasserschäden, Sturmschäden und Elementarschäden unterschiedlichster Größenordnungen von einigen hundert Euro bis mehreren Hunderttausend Euro Schadensumme. Für die Erstattung von Haftpflichtschäden im Sachbereich habe ich besondere Kenntnisse hinsichtlich Quotierung und Zeitwertermittlung.
Neben meinem Fachwissen als Architekt in verschiedensten Bautechniken je nach Gebäudealter, in Haustechnik und, Bauphysik, verfüge ich über große Kompetenz in der Ermittlung von Herstellungs- und Sanierungskosten zum Neuwert bzw. Zeitwert. Im Laufe der Jahre habe ich mir versicherungsspezifisches Know-how hinsichtlich Versicherungsbedingungen mit Sonderbedingungen in den verschiedenen Gestaltungsvarianten sowie der Umsetzung von Brandschadensanierungs- und Asbestsanierungsrichtlinien erworben. Durch die zerstörungsfreie Eingrenzung von Leitungswasserschäden, der anschließenden exakten Ortung und Abwägung der richtigen technischen Trocknungstechniken werden die Sanierungskosten optimiert.
Die Erstbesichtigung mit Einleitung von Erstmaßnahmen findet i.d.R. spätestens 48 Stunden nach Auftragseingang statt. Bei Großschäden wird das Gutachten häufig im Sachverständigenverfahren mit 2 unabhängigen Gutachtern erstattet. 2006 wurde ich zum Regulierungs-Sachverständigen für die VGH Hannover ernannt.
Anders als bei der marktorientierten Verkehrswertermittlung basiert die Einschätzung von Gebäudeversicherungssummen nur auf der Feststellung der Herstellungskosten zum Neuwert. Diese Art der Versicherungsgutachten bietet sich bei nicht standardisierten Gebäuden an. Hier kann ich hunderte von Referenzen von landwirtschaftlichen Hofstellen, Verwaltungs-, Produktions-, Werkstattgebäuden über Wohn- und Geschäftshäuser, Baudenkmäler, bis zu Parkhäusern, Einkaufszentren, etc. nachweisen.
Meine Auftraggeber sind namhafte Gebäude- und Haftpflichtversicherer in Norddeutschland. Für neue Kontakte bin ich offen. Profitieren auch Sie von meinen umfangreichen Erfahrungen.
zu Haftpflicht-, Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sind Schwerpunkte
meiner Sachverständigentätigkeit.
Es kann sich beispielsweise auch um einmalige oder laufende Beratungen,
Bau begleitende private Beweissicherungen, oder um Begutachtungen
von Mängeln oder Schäden handeln.
Sehr wichtig ist zunächst der Verwendungszweck
Ihres Gutachtens. Vielleicht möchten Sie sich einfach über ein
technisches Problem informieren.
Oder Sie benötigen ein Gutachten zur Klärung einer
technischen Streitfrage, z. B. mit einem Handwerker, um eine
einvernehmliche Lösung auf privater Ebene (außergerichtlich)
vorzubereiten.
Auch bei Problemen zwischen Mieter und Vermieter kann
das Gutachten zur Klärung der Streitfragen dienen.
Möglicherweise möchten Sie eine Entscheidungshilfe zum Erwerb
oder Verkauf einer Immobilie?
Eine fachlich kompetente Ankaufberatung mit Auflistung
der anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten ist günstiger als „die
Katze im Sack“ zu kaufen.
Wenn bei einer anstehenden Sanierung oder Renovierung
grundlegende Entscheidungen zu treffen sind, gibt die Energieberatung
wichtige Hinweise zu Planung und Ausführung.
Die Ermittlung des Marktwertes kann auch die Grundlage
für die anstehende Erbauseinandersetzung oder für
die Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen
sein.
Sie benötigen den Beleihungswert für Ihre
Bank? Sie möchten wissen, ob sich Ihre Investition an einem bestimmten
Standort lohnt?